GELDZUSTELLUNG DURCH POST GESICHERT
GELDANWEISUNGEN UND PENSIONSAUSZAHLUNGEN WEITERHIN MÖGLICH

Um eine Verbreitung von COVID-19 so weit wie möglich einzudämmen, gleichzeitig aber auch die Zustellung von Geldbeträgen für die österreichische Bevölkerung zu sichern, wird die Österreichische Post wie folgt vorgehen:
 
Die Zustellerinnen und Zusteller übergeben den Kunden ein Kuvert mit dem jeweiligen Geldbetrag, und zwar kontaktlos (d.h. ohne körperliche Berührung) und unter Einhaltung eines Mindestabstands. Der Kunde überprüft den Betrag, bestätigt den Empfang mittels Unterschrift auf einem Beleg mit eigenem Kugelschreiber/Stift.
Somit ist es gelungen, eine so wichtige Dienstleistung wie die Auszahlung von Pensionen, Arbeitslosengelder und sonstiger Geldsendungen in der derzeit für alle so schwierigen Situation zu sichern.
 
Diese Regelung gilt nicht für Wien, wo weiterhin die Abholung von Pensionen und Arbeitslosengelder in den Filialstandorten erfolgt.

RÜCKFRAGEHINWEIS FÜR MEDIEN:
Österreichische Post AG
Mag. Ingeborg Gratzer
Leitung Presse & Interne Kommunikation
Tel.: +43 57767 – 32010
ingeborg.gratzer@post.at