POST: ÜBLE VORWÜRFE GEGEN DAS VERKAUFSVERFAHREN DER TRANS-O-FLEX HALTLOS
SCHIEDSGERICHTSURTEIL VON OLG FRANKFURT IN VOLLEM UMFANG BESTÄTIGT

Das Logistikunternehmen trans-o-flex wurde 2016 zu gleichen Teilen an die Amberger Familien GbR (Alleingesellschafter der LOXXESS AG), Tegernsee, und die Schoeller Group, München, verkauft. Amberger und Schoeller waren schon einmal – Mitte der 90er Jahre – Eigentümer der trans-o-flex.

Die Anteilsveräußerung erfolgte in einem strukturierten und transparenten Verkaufsprozess und wurde durch die Investmentbank Rothschild, KPMG als Wirtschaftsprüfer und die renommierte deutsche Anwaltskanzlei Hengeler Mueller begleitet.

DEUTSCHES SCHIEDSGERICHT GIBT POST ZU 100% RECHT
Die Käufer machten 2017 aus Sicht der Post nicht gerechtfertigte und völlig überzogene Ersatzansprüche geltend. Zur Klärung wurde von den Käufern ein Schiedsgericht in München angerufen, das der Österreichischen Post im März 2018 zu 100% Recht gab. Dieses Schiedsgerichtsurteil ist sowohl für die Käufer der trans-o-flex als auch die Post bindend und endgültig.

Jedes Schiedsgerichtsurteil kann jedoch von einer Partei in limitiertem Umfang wegen bestimmter (vermeintlicher) Verfahrensfehler von einem staatlichen Gericht überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden. Eine solche Aufhebung beantragten die Käufer im Jahr 2018 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Heute hat nun das OLG Frankfurt seine Entscheidung verkündet und der Post in vollem Umfang Recht gegeben. Das Schiedsgerichtsurteil wurde vollumfänglich bestätigt und zugunsten der Post für vollstreckbar erklärt.

Im Dezember 2018 folgte eine Strafanzeige der Käufer wegen angeblich schweren Betrugs gegen die Post, den Gesamtvorstand und leitende Angestellte der Post bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Wien.

Die Post weist abermals alle Vorwürfe, die in dieser üblen Kampagne vorgebracht wurden, auf das Schärfste zurück.

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