POST: EINIGUNG BEI DEN GEHALTSVERHANDLUNGEN
ERHÖHUNG UM 1,5 PROZENT AB 1. JULI 2017

Die Gehaltsverhandlungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG sind erfolgreich abgeschlossen.

Unternehmensführung und Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) einigten sich nach mehreren Verhandlungsrunden auf eine Erhöhung für Kollektivvertragsgehälter, Beamtenbezüge und Sondervertragsgehälter sowie die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Kollektivvertrag-neu (KV-neu) aus 2009 unterliegen, um 1,5 Prozent, beginnend mit 1. Juli 2017. Eventuelle Nebengebühren und Zulagen werden ebenfalls um 1,5 Prozent erhöht. Vollbeschäftigte MitarbeiterInnen, die dem KV-neu unterliegen, erhalten zusätzlich eine Einmalzahlung von brutto 250,00 Euro, wenn das Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2017 begonnen hat und keine Überzahlung über den KV-Lohn besteht. Mitarbeitergruppen, für die eine über den KVneu-Mindestlohn hinausgehende spezielle Entgeltregelung getroffen wurde, erhalten jedoch diese Einmalzahlung (z.B. Regionsspringer in der Briefzustellung etc.). Die Einmalzahlung wird für teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen entsprechend dem Stundenausmaß reduziert.    

Darüber hinaus kommen die Sozialpartner überein, das spezielle Förderprogramm für KV-neu-MitarbeiterInnen mit Kindern um ein Jahr zu verlängern und die Anzahl der zu fördernden Kinder pro MitarbeiterIn von 2 auf maximal 3 zu erhöhen. Ansonsten bleiben die Konditionen für das Förderprogramm unverändert.  

Diese Erhöhungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates und des GPF-Bundesvorstandes bis zum 30. Juni 2018.

RÜCKFRAGEHINWEISE:

Österreichische Post AG
Michael Homola
Leitung Presse
Tel.: +43 577 67 – 32010
E-Mail: michael.homola@post.at

Zentralausschuss, GPF
Martin Palensky
Tel.: +43 664 / 624 12 06
E-Mail: martin.palensky@post.at