Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Die Österreichische Post gilt als kritische Infrastruktureinrichtung und sorgt dafür, die Leistungen im Logistikbereich sowie den Filialbetrieb wie gewohnt zu erbringen. 

Kontaktlose Services

Nutzen Sie weiterhin unsere kontaktlosen Services und regeln Sie Ihre Post-Geschäfte ganz einfach von unterwegs!

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Hier einige der häufigsten Fragen in Zusammenhang mit COVID-19:

POST-GESCHÄFTSSTELLEN:

Sind alle Post-Geschäftsstellen geöffnet?
Alle unsere Filialen und Post Partner sind aktuell geöffnet. 

Welche Schutzmaßnahmen gelten in den Post-Geschäftsstellen?
Aufgrund der mit 1.6.2022 geltenden COVID19-Verordnung ist die bisher in allen Postfilialen geltende FFP2-Maskenpflicht beendet.

Gibt es Einschränkungen im internationalen Postverkehr?

Für einige Destinationen ist die Annahme von Brief- und Paketsendungen derzeit leider nicht möglich. Nähere Infos dazu finden Sie hier
 

ZUSTELLUNG  

Gibt es Einschränkungen in der Zustellung?
Die Zustellung erfolgt wie gewohnt durch die persönliche Unterschrift auf dem Mobile Device der Zusteller*innen. Die Geräte werden regelmäßig desinfiziert, Empfänger*innen können auch einen eigenen Stift verwenden. Bitte nutzen Sie all unsere kontaktlosen Zustellformen, wie beispielsweise das Umleiten oder Abstellen lassen Ihrer Pakete.

Sind Nachnahme-Sendungen auch weiterhin möglich?
Ja. Unsere Zusteller*innen sind bemüht den Bezahlvorgang, soweit möglich kontaktlos durchzuführen. Ist das nicht erwünscht, wird die Sendung in der nächstgelegenen Post-Geschäftsstelle zur Abholung hinterlegt – ggf. mit der Möglichkeit einer bargeldlosen Bezahlung. Ist der*die Kund*in mit keiner dieser Lösungen einverstanden, wird an den*die Absender*in retourniert.

Bekomme ich weiterhin meine Pension, Arbeitslosengeld, etc. ausbezahlt?
Der*die Zusteller*in übergibt dem*der Kund*in ein Kuvert mit dem jeweiligen Geldbetrag, und zwar kontaktlos und unter Einhaltung eines Mindestabstands. Der*die Kund*in überprüft den Betrag, bestätigt den Empfang mittels Unterschrift auf einem Beleg mit eigenem Kugelschreiber/Stift. Diese Regelung gilt nicht für Wien, wo weiterhin die Abholung von Pensionen und Arbeitslosengelder in den Filialstandorten erfolgt.

Wie werden RSa- und RSb-Briefe (Briefe von Ämtern und Behörden) zugestellt?
RSa – und RSb-Briefe werden durch persönliche Unterschrift des*der (Ersatz)Empfängers*Empfängerin auf dem Rückscheinformular bzw. dem Mobile Device unserer Zusteller*innen zugestellt. Bei Einholung der Unterschrift sind unsere Zusteller*innen angehalten, den Sicherheitsabstand einzuhalten, falls die Gegebenheiten dies nicht zulassen, ist verpflichtend eine Schutzmaske zu tragen.
Ist weder der*die Empfänger*in noch ein*e Mitbewohner*in daheim, werden RSa -und RSb-Briefe in der zuständigen Postfiliale/Post Partner hinterlegt und können dort innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist abgeholt werden.

Wie werden weitere dokumentationspflichtige Sendungen zugestellt?
Einschreibsendungen und Pakete werden durch persönliche Unterschrift des*der (Ersatz)Empfängers*Empfängerin auf dem Mobile Device des Zustellers zugestellt. Ist weder der*die Empfänger*in noch ein*e Mitbewohner*in daheim, wird vorrangig eine bestehende Abstellgenehmigung bzw. eine Post Empfangsbox zur Hinterlegung vor Ort genutzt. Ist das nicht möglich, wird - wo vorhanden - in einer Abholstation und nur in letzter Konsequenz in der Filiale am Schalter hinterlegt.

Wie erfolgt die Zustellung von Vertragssendungen, Identbriefen und Reko mit Übernahmeschein?
Diese werden durch persönliche Unterschrift des*der Empfängers*Empfängerin auf dem Mobile Device unserer Zusteller*innen zugestellt. Ist der*die Empfänger*in nicht daheim, werden sie benachrichtigt und müssen in der Filiale abgeholt werden, weil hier Ausweis & Daten erfasst werden müssen.

Kann ich mir Rückscheinbriefe nachsenden lassen? 
Ja, im Rahmen eines Nachsendeauftrages der Post. Ausnahme: die Behörde hat die Nachsendung durch einen Vermerk auf der Sendung ausgeschlossen.